Informationen zum Infektionssgeschehen an unserer Schule
Aktuelle Informationen des Schulministerium
Hier finden Sie alle aktuelle Informationen.
3G-Strategie
Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung regelt, dass der Präsenzunterricht nicht mehr an bestimmte Inzidenzwerte gebunden ist, was nur durch die vielfältigen und inzwischen eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Testungen, Maskenpflicht, Lüften und die inzwischen erweiterten Impfangebote möglich ist.
Schulen sind auch im neuen Schuljahr nach § 3 Absatz 4 der Coronabetreuungsverordnung verpflichtet, den Zugang zum Unterricht bei nicht immunisierten Schülerinnen und Schülern von der Testung abhängig zu machen.
Die Kinder werden nach wie vor 2x wöchentlich mit einem Lollitest (Pooltestung) auf Corona getestet. Die Testtage für die Klassen 1 und 2 sind Montag und Mittwoch, die Testtage für die Klassen 3 und 4 Dienstag und Donnerstag. Nach aktueller Coronaschutzverordnung (§2 Absatz 8 Satz 3) gelten Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen damit im öffentlichen Leben außerhalb der Schule als getestet.
Das Verfahren für die Einzeltestung im Falle eines Coronafalls innerhalb einer Klasse hat sich etwas vereinfacht. Nähere Infos dazu erhalten sie auf den Klassenpflegschaftssitzungen.